Details

Ungerer, Felix
Prozedurale Regulierung und Transparenz von Related Party Transactions in börsennotierten Aktiengesellschaften
Eine vergleichende Untersuchung des deutschen und europäischen Aktien- und Kapitalmarktrechts unter besonderer Berücksichtigung von Art. 9c der novellierten Aktionärsrechterichtlinie.
Duncker & Humblot
978-3-428-15700-6
1. Aufl. 2019 / 412 S.
Monographie/Dissertation

109,90 €

inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

+ zum Warenkorb

Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Band: 137

In der internationalen Debatte um die Fortentwicklung der Corporate Governance in börsennotierten Gesellschaften bilden Related Party Transactions (Geschäfte mit nahestehenden Personen) derzeit einen Schwerpunkt. Die novellierte Aktionärsrechterichtlinie sieht eine umfangreiche Regulierung solcher Geschäfte vor. Dabei setzt der europäische Gesetzgeber auf prozedurale Schutzmechanismen und Transparenz.

Vor diesem Hintergrund konturiert der Autor zunächst die Kategorie der Related Party Transactions und beleuchtet deren rechtsökonomisches und rechtsdogmatisches Fundament. Anschließend wendet sich die Arbeit dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht zu, das bislang nur punktuelle Regelungen kennt. Des Weiteren wird ein vergleichender Blick auf prozedurale Schutz- und Transparenzmechanismen in anderen Rechtsordnungen geworfen.

Schließlich befasst sich der Autor eingehend mit Art. 9c der Aktionärsrechterichtlinie und dessen geplanter Umsetzung in deutsches Recht durch das ARUG II.In der internationalen Debatte um die Fortentwicklung der Corporate Governance in börsennotierten Gesellschaften bilden Related Party Transactions (Geschäfte mit nahestehenden Personen) derzeit einen Schwerpunkt. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit mit der Regulierung von Related Party Transactions im deutschen und europäischen Aktien- und Kapitalmarktecht und geht dabei insbesondere auf Art. 9c der novellierten Aktionärsrechterichtlinie sowie dessen geplante Umsetzung in deutsches Recht durch das ARUG II ein.